Archive for the “E-Portfolio/Web 2.0” Category

Unlängst habe ich meinen ersten Eindruck von der Abschlussveranstaltung des Wettbewerb “Exzellenz in der Lehre” geschildert und dabei auch die Thüringer Einreichung vorgestellt. Nun endlich möchte ich den zweiten Teil nachreichen und meine persönlichen Favoriten vorstellen. Es geht also um die Konzepte aller anderen Standorte und nicht erneut um den Thüringer Entwurf für exzellente Lehre. Im Vergleich der beiden Beiträge mag sich der geneigte Leser dann selbst ein Bild davon machen, wo wir in Thüringen in puncto Lehrexzellenz stehen, wenn man bedenkt, dass alle Bestandteile unseres Konzept im Einzelnen eingesetzt werden und lediglich ihr Verbund aussteht. (more…)

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Akademisches Bloggen zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, zumal wenn es im Sinne einer Studien- bzw. Prüfungsleistung zur Pflicht erhoben wird. Da ist zunächst die Impressumspflicht gemäß §MDStV zu nennen. Daraus ergibt sich bei verpflichtendem Bloggen sofort die Frage nach der Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Nicht minder wichtig ist aber die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter, insbesondere deshalb, weil ein fahrlässig oder leichtfertig begangener Verstoß rasch zu sehr unangenehmen Folgen führen kann.

Meines Erachtens muss sich jeder akademische Blogger diesen Fragen bewusst stellen. Deshalb schlage ich vor, die Blog-Farm der TU Ilmenau etwas anders zu organisieren, als es etwa an der Uni Osnabrück der Fall ist: alle Blogger müssen in die Pflicht genommen werden, über entsprechende “Terms of Service”:

Vorschlag von “Terms of Service” für die Blog-Farm blogs.tu-ilmenau.de

Nutzungsgrundsätze

Blogs.TU-Ilmenau.DE ist ein Service für alle Mitglieder der Technischen Universität. Andere Interessierte können in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit XXXX den Service nutzen. Mit der Einrichtung eines Accounts bestätigt die Nutzerin bzw. der Nutzer, dass sie bzw. er in diesen Personenkreis fällt. Gleichzeitig verpflichtet sich die Nutzerin bzw. der Nutzer, das Ansehen der TU Ilmenau zu achten und sich als Autorin bzw. Autor an das Leitbild der Technischen Universität sowie ihre Grundordnung zu halten.

Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, Mailadressen und andere Details zu verwenden, um Als Nutzerin bzw. Nutzerdie Nutzerinnen und Nutzer von Blogs.TU-Ilmenau.DE können Sie ab und an mit Informationen über den Service, seine Aufrechterhaltung, zusätzlicher Möglichkeiten usw. kontaktiert werdensowie zusätzliche Möglichkeiten usw. zu informieren. Der Diensteanbieter wird Er wird jedoch niemals Ihre Mailadressen oder andere personenbezogene Daten oder andere Details der Nutzerinnen und Nutzer mit Dritten außerhalb der Technischen Universität Ilmenau teilen.

Impressumspflicht

Für jeden Weblog ist ein Impressum gemäß §6 MDStV anzulegen. Die Informationspflichten §55 RStV bzw. §5 TMG anzulegen. Dies gilt insbesondere für öffentlich geführte Weblogs, d.h. solche, die von Index-/Suchmaschinendiensten außerhalb von Blogs.TU-Ilmenau.DE wie z.B. Google erreicht werden können, regelt §10 MDStV. Für halbteilöffentlich geführte Weblogs, d.h. solche, die nur durch die Weitergabe von so genannten Perma-Links erreicht werden können, deren Rezeption jedoch nicht die Angabe eines Kennwortes erfordertvon angemeldeten Nutzerinnnen und Nutzern rezipiert werden können, wird §10 Abs. 1 lit. 1 MDStV§55 Abs. 1 lit. 1 RStV bzw. §5 Abs. 1 lit. 1 u. 2 TMG durch die Angabe einer innerhalb der TU Ilmenau eindeutigen Bezeichnung, z.B. der Matrikel-Nummer oder des digitalen Finderabdrucks Genüge getan. Gleichzeitig ist ein vertretungsberechtigtes Mitglied der TU Ilmenau zu benennen. Für privat geführte Weblogs, d.h. solche, die nur von bestimmten, vom Herausgeber eines Weblogs selbst festgelegten Personendurch die Angabe eines zusätzlichen Kennwortes rezipiert werden können, ist ein vertretungsberechtigtes Mitglied der TU Ilmenau zu benennen.

Urheber- und Verwertungsrechte

Bezüglich der Inhalte von Weblog-Beiträgen und Weblog-Seiten einschließlich der dazu gehörenden Kommentare wird ein nicht ausschließendes Verwertungsrecht durch die Autorin bzw. den Autor und die TU Ilmenau als Service-Anbieter vereinbart. Insbesondere ist es der TU Ilmenau zur Aufrechterhaltung des Services gestattet, Weblogs auf unbestimmte Zeit zu archivieren, zu pflegen sowie auf ihren Servern zur Benutzung im Internet gemäß den Weblog-Einstellungen bereitzustellen. Der Autorin bzw. dem Autor eines Weblog-Beitrages bzw. einr Weblog-Seite bleibt es freigestellt, über ihr bzw. sein Werk auch anderweitig zu verfügen, solange damit keine Einschränkung der in dieser Erklärung der TU Ilmenau eingeräumten Rechte verbunden ist.

Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Herausgeber von Weblogs. Sie betrifft Weblog-Beiträge und Weblog-Seiten, einschließlich dazu gehörender Anhänge wie Videos, Bilder oder elektronischer Text-Dokumente. Im Sinne einer Einverständniserklärung muss jedes Impressum eine entsprechende Klausel enthalten.

Mit der Veröffentlichung von Weblog-Beiträgen oder Weblog-Seiten versichert jede Autorin bzw. jeder Autor, dass sie bzw. er berechtigt ist über die Nutzungsrechte an diesem Dokument zu verfügen und dass mit der Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Vorschlag für ein Muster-Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieses Weblogs gemäß § 6 MDStV§55 RStV und §5 TMG sowie die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter ist:

  • Vorname Name
  • Straße Hausnummer
  • PLZ Ort
  • elektronischer Kontakt, z.B. E-Mail

Dieser Weblog wird zur Begleitung von Studium und Lehre bzw. von Forschungsvorhaben geführt. (Er stellt eine studienbegleitende Studien- bzw. Prüfungsleistung im Fach XY dar.)

  • Vertretungsberechtigter für das Fach XY
  • Vorname und Name
  • Fachgebiet/Abteilung
  • Besuchsadresse/Postanschrift
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Online-Erreichbarkeit

Das Fach XY ist verpflichtender Bestandteil des Studiengangs XYZ. Dieser wird angeboten von

  • Technische Universität Ilmenau
  • Besuchsadresse/Postanschrift
  • Telefonische Erreichbarkeit (Rektor)
  • Online-Erreichbarkeit (Rektor)
  • Die Technische Universität Ilmenau ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den Rektor (eigentlich namen einfügen, ggf. Weblink zur Uni-Homepage) gesetzlich vertreten.
    Zuständige Aufsichtsbehörde: Thüringer Kultusministerium, Postanschrift, Online-Erreichbarkeit.
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: XXXXXX.

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In dem Beitrag “” habe ich darauf hingewiesen, dass die Studierenden seitens der Universität keine finanzielle und nur wenig ideelle Unterstützung bei der Bewältigung ihres bestenfalls leichtsinnig begangenen Rechtsverstoßes erfahren haben. auf dem Educamp 2009 # 3 habe ich nun gelernt, dass man manche Dinge einfach tun soll, ohne sich immer von den vielen “Abers” einsperren zu lassen. Also greife ich die Anregung einer in den ganzen Vorfall involvierten Person auf und bitte darum, einen Hut mit “Almosen” für die betroffenen Studenten zu füllen. Angesprochen sind alle Dozenten, die mit ihrer ebenfalls einzugestehenden Unkenntnis den betroffenen Studis die Zahlung erst eingebrockt haben, und alle Studenten, die vielleicht einfach nur Glück hatten, weil sie vom Unglück des einen Teams profitierend, die Spuren ihres eigenen “Rechtsverstoßes” noch rechtzeitig verwischen konnten. Hätte es nicht uns allen passieren können? Haben wir nicht einfach nur Glück gehabt? Sollten wir nicht gerade deshalb mit den Betroffenen das leid ein klein wenig teilen?

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Anfang des Jahres machte der Beitrag “Achten Sie auf Urheberrechte!” auf ein Problem aufmerksam, dass dem E-Portfolio-Einsatz im Rahmen der Hochschullehre leicht das Genick brechen könnte, zumindest aber einen gehörigen Stolperstein darstellt: die Einhaltung von Verwertungsrechten bei der Einbindung externer Inhalte. Es hat den Anschein, als würde dieses Thema immer noch zu wenig Beachtung finden. Manche meinen, die Rechtslage sei hier nicht eindeutig oder zumindest nicht klar genug dokumentiert. Dem ist nicht so. Allerdings fehlen auch konkrete Vorstellungen, wie mit dieser Thematik umgegangen werden kann, so dass sie nicht zum Problem wird. Dieser Beitrag zeigt, wie es mit dem E-Portfolio-Einsatz im Fach “Elektronische Dokumente” weitergegangen ist.

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In seinem Beitrag zu einem Stufenmodell für den Übergang zu “Lernen durch Lehren” spricht Christian Spannagel von zwei Stufen, die man ausgehend von herkömmlichem Frontalunterricht erklimmen kann, um Lehrveranstaltungen interessanter und hinsichtlich ihrer Lernwirkung intensiver machen kann. Den Schlüssel bildet für ihn der Ansatz zum “Lernen durch Lehren”. Ich denke, dass das Stufenmodell nicht wirklich adäquat geeignet ist, um (formelle) Lernprozesse zu verstehen und bewusst zu gestalten. Anstelle der drei Stufen “Stufe 0″ bis “Stufe 2″ muss man wohl eher von drei Dimensionen reden, die all jenen, die sich wissenschaftlich mit Pädagogik beschäftigen, nicht neu ist.

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Wenn man intensiver in die “schöne neue Web 2.0-Welt” eintaucht, kommen Fragen auf, die einen selbst darauf hinweisen, dass man ganz allmählich eine differenziertere Sichtweise auf die Dinge bekommt. Auf die Vorlesung “Digitale Kommunkation” zurückblickend, fragte ich mich neulich, was eigentlich der Unterschied zwischen Microblogging und Chatten in der Gruppe ist. Da ich keine Antwort wusste, fragte ich einen Kollegen, der es wissen musste. Er verwies mich an einen Post von C. Spannagel, in dem genau diese Frage thematisiert wurde.

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Lange habe ich mich gefragt, wie es am besten klappen kann, mit dem Bloggen. Es soll ja auch ein ansehnliches E-Portfolio daraus entstehen. Das wirft zunächst aber eine Reihe von Fragen, die einen u.U. auch am Sinn der ganzen Unternehmung zweifeln lassen. (more…)

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Hallo,

das erste Blog Poll ist zuende. Das Ergebnis war mehr als eindeutig. Die meisten Leser wünschen sich deutschsprachige Beiträge, einige weitere akzeptieren auch gelegentliche englischsprachige Beiträge.

Was  fange ich  mit dem Ergebnis nun an? Ganz einfach,  Posts an mein nationales Publikum  schreibe ich in deutscher Sprache, Posts  mit dem  Anspruch, ein internationales Publikum zu erreichen, werde ich tendenziell in englischer Sprache schreiben.

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Hallo,

neulich habe ich mal wieder in der “Zeit” gelesen und etwas ganz erbauliches gefunden. Es hilft vielleicht nicht direkt bei der Vorbereitung auf die Mathematik-Prüfung, aber lässt einen auf unterhaltsame Art und Weise die Angst vor langen Formeln vergessen:

Der Mathematik-Skulpturenwettbewerb

Also, falls einem der Kopf raucht vom vielen Gelerne, schnell eine Pause gemacht und eine nette kleine Skulptur gebaut!

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Es ist mal wieder spät geworden: Vorhin ist nun schon gestern. Jedenfalls hatte ich vorhin ein interessantes Gespräch über Edu-Bloggen, also Bloggen im hochschulischen Kontext.

Eigentlich ging es um das Thema Datenschutz und die Frage, wie man die Studierenden am besten dafür sensibilisiert. Es war sehr gut, sich besonders mit Personen darüber auszutauschen, die dazu eine sehr kritische Haltung haben. Wie gehofft war das Gespräch sehr konstruktiv und wir sind überein gekommen, gemeinsam an der Problematik weiterzuarbeiten und Lösungsvorschläge zu entwickeln, die anderen Dozenten schon während der Planung eines Web 2.0-unterstützten Lernszenarios die Chance geben, gewisse Fallstricke zu umgehen bzw. nutzbringend einzusetzen.Im Verlauf des Gesprächs sind wir dann sehr schnell zu dem Punkt gelangt, dass neben der informationellen Selbstbestimmung auch zahlreiche Fragestellungen mit eher ethisch-moralischer Ausrichtung einer intensiven Diskussion bedürfen. In Zeiten, die es technisch ermöglichen, sich vor der ganzen Welt zu entblößen, müssen die Grundwerte der menschlichen Gemeinschaft völlig neu verhandelt werden. Was darf ich noch sagen in einer Welt, in der jeder “Baustein” hört und sieht – und nie vergisst, was ich so von mir gebe? Darf auf der anderen Seite alles, was über einen im Web zu finden ist, im Zweifelsfall gegen ihn verwendet werden? Muss ich meine Freunde tatsächlich mit einer Welle von Abmahnungen überrollen, nur weil sie kompromittierende Bilder der letzten gemeinsamen Party ins Netz geladen haben? Ist es nicht legitim, dann zum künftigen Chef zu sagen: “Solange nicht die Qualität meiner Arbeit darunter leidet, geht Sie es gar nichts an, was ich in meiner Freizeit tue!”

Ich finde es gut, dass diese Diskussion jetzt stattfindet, auch wenn es etwas überraschend dazu gekommen ist. Das reale Leben passiert direkt in der Veranstaltung und man selbst ist mittendrin – es gibt keine Person und kein Lehrbuch, auf das man sich stützen kann; statt dessen ist man gezwungen, die Zukunft quasi selbst zu erfinden. Ich wüsste nicht, was mehr “ambitious” sein könnte. Natürlich muss man sich darauf einlassen, muss ein Stück weit seine eigene Meinung entwickeln und diese auch im (konstruktiven) Streitgespräch verteidigen. Die passive Beobachterrolle wird da letztlich nicht ausreichen. Insofern wünsche ich mir mehr Studierende, die die Vorgaben der Dozenten durchaus kritisch hinterfragen, aber nicht um die Veranstaltung zu zerstören, sondern um die Fallstricke aufzuzeigen. Hierbei sind wir in dem Gespräch vorhin ein riesiges Stück weitergekommen.

Übrigens, die Welt “weiß” von mir, dass ich offenbar keine Statistik-Vorlesungen halten kann. Zumindest wird das auf MeinProf.DE behauptet. Abmahnungen werde ich deshalb wohl nicht schreiben: wer das Datenmaterial richtig zu deuten weiß, wird schnell auf den Dreh kommen, dass es eigentlich ganz gut ist, wenn sich höchstens vier von etwa 120 Studis schlecht über den Dozenten äußern. Fall Sie wissen wollen, was das Netz über Sie “weiß”, fragen Sie es doch einfach: Yasni.DE weiß es bestimmt.

Lassen Sie sich überraschen!

[Update vom 25.01.2008]: Weitere Personensuchmaschinen sind:

Wie wichtig es ist, sich mit diesen Optionen des Web 2.0 auseinanderzusetzen, zeigt auch folgende Meldung auf HEISE.DE:

Datenschützer: Personen-Suchmaschinen mit deutschem Recht unvereinbar

[Update 25.01.2008] Eben kam eine Mail von einer Kollegin herein, die sich im Rahmen ihrer Promotion mit Fragen der Sicherheit in der Netzwelt beschäftigt. Sie weist auf den Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hin. Dort ist zu lesen:

“Web 2.0 – Steigende Ansprüche an Interaktivität und Mobilität
Als Web 2.0 wird der – in diesem Bericht bereits an unterschiedlichen Stellen angesprochene – massive Anstieg der Interaktivität in der virtuellen Welt be zeichnet. Das Internet bietet immer neue Techniken und Dienste, die den direkten Austausch von Informationen ermöglichen. Die Nutzer werden dadurch zu einem immer freizügigeren Umgang mit persönlichen Daten angeregt, etwa in Blogs, auf offenen Webseiten oder in Diskussionsforen. Die Kommunikation
richtet sich dabei in der Regel nicht an klar definierte Zielpersonen, die darin enthaltenen Informationen können daher auch von böswilligen Dritten missbraucht werden. Kriminelle, wie etwa Datenfischer, haben sich auf diese Entwicklung bereits eingestellt: Sie gehen verstärkt individualisiert, mit persönlicher
Anmutung auf ihre Opfer zu und bauen so ein Vertrauensverhältnis auf (Social Engineering), das sie dann zum Ausspionieren privater Daten, etwa Zugangskennwörter für das Online-Banking, missbrauchen. Ein weiterer sicherheitsrelevanter Aspekt der Interaktivität: In Blogs oder Foren ist kaum mehr erkennbar, ob Inhalte nur private Meinungen widerspiegeln oder werbliche
Zwecke verfolgen – auch in Sicherheitsfragen wird dadurch eine seriöse Meinungsbildung zunehmend erschwert.”

“Bildungsmaßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit gewinnen jedoch nicht nur im Hinblick auf ältere Bürger an Bedeutung.”

Quelle:
[BSI Lagebericht zur IT Sicherheit, http://www.bsi.bund.de/literat/lagebericht/lagebericht2007.pdf, Seite 47f, Abruf am 24.01.08]

Ich denke, dass wir im Fach “Elektronische Dokumente” auf dem richtigen Weg sind. Es ist zwar etwas unkonventionell, aber eben angewandt und praktisch – und deshalb past es auch in die AMW.

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