Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es für die Verwendung von Inhalten anderer Webangebotes strenge Richtlinien gibt. Wie ein aktueller Fall aus dem Vorjahr zeigt, haben Sie schnell eine Unterlassungsklage wegen der Verletzung des Urheberrechts am Hals.
Bitte achten Sie bei der Verwendung externer Inhalte innerhalb Ihrer Weblogs, Protopages oder anderer Teile Ihrer E-Portfolios deshalb bitte auf die nachfolgenden Punkte. Das gilt insbesondere für die Einbindung von Bildern, die z.B. über Google gefunden wurden:

  1. Kopieren Sie Inhaltsbausteine nicht einfach! Gerade Bilder und auch alle anderen Multimedia-Inhalte werden üblicherweise per Referenz mit dem Attribut “src” in eine Webseite integriert. Es gibt daher meist gar keinen Grund, eine Kopie anzulegen und erneut ins Netz, z.B. auf den Protopage-Server zu laden.
  2. Führen Sie einen ordentlichen Quellennachweis! Geben Sie die Quelle so an, dass Sie auch in einem Ausdruck der Seite zu lesen wäre. Zudem sollte die Referenz unmittelbar am Bild dran stehen, z.B. genau darunter oder zumindest im Attribut “alt” bzw. in dem über das Attribut “longgesc” referenzierten Text mit der Bildbeschreibung. In wissenschaftlichen Arbeiten wird an verwendete Abbildungen anderer Autoren üblicherweise eine Kurzreferenz herangeschrieben, die dann im Quellenverzeichnis aufgelöst wird. Auch sowas ist möglich.
  3. Denken Sie daran, dass sich im WWW die referenzierten Quellen ändern können! Das passiert z.B. dann, wenn die Verzeichnisstruktur eines Online-Bildarchivs nach gewisser Zeit auf dem Webserver geändert wird. Für Web-Quellen ist deshalb immer die Angabe eines Abrufdatums wichtig.

Wenn Sie doch eine Unterlassungsklage bekommen, behalten Sie bitte einen klaren Kopf und sorgen zuerst dafür, dass der beklagte Sachverhalt behoben wird. Entfernen Sie z.B. ein vermeintlich zu Unrecht verwendetes Bild (wenigstens bis zur Klärung des Sachverhaltes) aus Ihrem E-Portfolio. Setzen Sie sich dann umgehend mit dem Dozenten in Verbindung, um mit ihm gemeinsam nach einer Klärung zu suchen.

all diese Hinweise gelten nicht nur für die künftigen Inhalte Ihrer E-Portfolios, sondern auch für die bereits publizierten. Stellen Sie ggf. vorhandene Misstände ab! Jetzt gleich!

G. Kreuzberger.