Achten Sie auf Urheberrechte!
Datenschutz, Elektronische Dokumente, Uni-Einsatz Januar 10th, 2009Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es für die Verwendung von Inhalten anderer Webangebotes strenge Richtlinien gibt. Wie ein aktueller Fall aus dem Vorjahr zeigt, haben Sie schnell eine Unterlassungsklage wegen der Verletzung des Urheberrechts am Hals.
Bitte achten Sie bei der Verwendung externer Inhalte innerhalb Ihrer Weblogs, Protopages oder anderer Teile Ihrer E-Portfolios deshalb bitte auf die nachfolgenden Punkte. Das gilt insbesondere für die Einbindung von Bildern, die z.B. über Google gefunden wurden:
- Kopieren Sie Inhaltsbausteine nicht einfach! Gerade Bilder und auch alle anderen Multimedia-Inhalte werden üblicherweise per Referenz mit dem Attribut “src” in eine Webseite integriert. Es gibt daher meist gar keinen Grund, eine Kopie anzulegen und erneut ins Netz, z.B. auf den Protopage-Server zu laden.
- Führen Sie einen ordentlichen Quellennachweis! Geben Sie die Quelle so an, dass Sie auch in einem Ausdruck der Seite zu lesen wäre. Zudem sollte die Referenz unmittelbar am Bild dran stehen, z.B. genau darunter oder zumindest im Attribut “alt” bzw. in dem über das Attribut “longgesc” referenzierten Text mit der Bildbeschreibung. In wissenschaftlichen Arbeiten wird an verwendete Abbildungen anderer Autoren üblicherweise eine Kurzreferenz herangeschrieben, die dann im Quellenverzeichnis aufgelöst wird. Auch sowas ist möglich.
- Denken Sie daran, dass sich im WWW die referenzierten Quellen ändern können! Das passiert z.B. dann, wenn die Verzeichnisstruktur eines Online-Bildarchivs nach gewisser Zeit auf dem Webserver geändert wird. Für Web-Quellen ist deshalb immer die Angabe eines Abrufdatums wichtig.
Wenn Sie doch eine Unterlassungsklage bekommen, behalten Sie bitte einen klaren Kopf und sorgen zuerst dafür, dass der beklagte Sachverhalt behoben wird. Entfernen Sie z.B. ein vermeintlich zu Unrecht verwendetes Bild (wenigstens bis zur Klärung des Sachverhaltes) aus Ihrem E-Portfolio. Setzen Sie sich dann umgehend mit dem Dozenten in Verbindung, um mit ihm gemeinsam nach einer Klärung zu suchen.
all diese Hinweise gelten nicht nur für die künftigen Inhalte Ihrer E-Portfolios, sondern auch für die bereits publizierten. Stellen Sie ggf. vorhandene Misstände ab! Jetzt gleich!
G. Kreuzberger.
Januar 12th, 2009 at 22:54
kurze nachfrage: wurde nicht in einer unserer vorlesung mal erwähnt, dass man nach bilder suchen sollte, die mit “cc” (creative commons) gekennzeichnet sind, da man diese verwenden darf?!hab da sowas in erinnerung – bin mir aber nicht mehr sicher!
Januar 13th, 2009 at 23:45
Creative Commons-geschützte Inhalte dürfen nicht-kommerziell verwendet werden. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man den Autor nennen muss.
Tut man das aber, so ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Januar 13th, 2009 at 23:49
Ergänzung: Laut Was ist CC?> muss inzwischen der Autor immer genannt werden. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Abstufungen der CC-Lizenzen, die auch auf der verlinkten Seite nachzulesen sind.
Januar 16th, 2009 at 16:45
Es gibt auch noch freie Lizenzen neben den CC. Zum Beispiel dürfen unter Lizenz/Autorennennung auch GNU FDL Bilder, wie man sie z.B. in den Wiki Commons häufig findet, genutzt werden.
Ein anderer Punkt ist, dass der angeführte erste Punkt als unhöflich im Netz angesehen wird. Wenn man ein Bild mit externer “src”-Adresse angibt “schmarotzt” man schliesslich Traffic einer anderen Website. Viele finden es deshalb unhöflich einfach fremde Bilder in die eigene Webpräsenz einzubinden.
Ob es rechtlich soviel Unterschied macht das Bild zu kopieren oder von wo anders “rein zu laden” halte ich auch für fraglich.
Der Urheber hat einfach *alle* Rechte – das schliesst insbesondere das Veröffentlichungsrecht ein. Tut man genau dies, ist man immer “angreifbar”.
Man sollte deshalb entweder ganz auf Bilder verzichten, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, oder es explizit mit der Urheber schriftlich absprechen oder am einfachsten die Bilder selbst erzeugen.
Am Ende nützt selbst eine ordentlicher Quellennachweis nix, wenn der Urheber einer externen Veröffentlichung widerspricht.
Ich kenne Fälle, wo Leute auch Bilder korpierten, Quelle drunterschrieben, und trotzdem abgemahnt worden sind.
Also einfach Finger von lassen und alles ist gut.
Januar 16th, 2009 at 17:26
Ganz meine Meinung!
Das Urheberrecht schließt auch immer die Verfügung über Nutzungsrechte ein. Räumt einem der Urheber dieses Nutzungsrecht (dessen Dimension er frei bestimmen kann) nicht ein, so hat man nicht das Recht, dessen Werk (Grafik, Text, Audio/Video,…) in irgendeiner Weise zu verwenden, also meines Wissens auch nicht über die externe URL in eine Webseite einzubinden.
Dazu sei gesagt, dass der vermeintliche Urheber (z.B. der Betreiber einer anderen Seite) sehr häufig gar nicht der Urheber ist, sondern von diesem lediglich die Nutzungsrechte erhalten hat, für die Verwendung des Werks in einem bestimmten Rahmen.
Sofern sich die Identität des Urhebers nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, sollte man in jedem Fall davon absehen, einen anderen Webseitenbetreiber auch nur nach einem “Nutzungsrecht” zu fragen, da er unter Umständen gar nicht der Urheber ist oder einen entsprechenden Inhalt selbst unrechtmäßig verwendet!
Eine Quellenangabe reicht auch meines Wissens nach nicht aus!
Ausnahmen wie etwa. Videoportale gibt es natürlich, dort ist die Einbindung der Videos auf der eigenen Seite ja erwünscht.
Also vorsichtig sein und sich auf jeden Fall selbst nochmal informieren über die schon erwähnten Lizenzen. Oder eben die Finger ganz von Fremdmaterial lassen und wenn es sich anbietet selbst kreativ werden.
April 20th, 2009 at 22:41
[...] des Jahres machte der Beitrag “Achten Sie auf Urheberrechte!” auf ein Problem aufmerksam, dass dem E-Portfolio-Einsatz im Rahmen der Hochschullehre leicht das [...]
April 20th, 2009 at 22:46
[...] des Jahres machte der Beitrag “Achten Sie auf Urheberrechte!” auf ein Problem aufmerksam, dass dem E-Portfolio-Einsatz im Rahmen der Hochschullehre leicht das [...]