Anfang des Jahres machte der Beitrag “Achten Sie auf Urheberrechte!” auf ein Problem aufmerksam, dass dem E-Portfolio-Einsatz im Rahmen der Hochschullehre leicht das Genick brechen könnte, zumindest aber einen gehörigen Stolperstein darstellt: die Einhaltung von Verwertungsrechten bei der Einbindung externer Inhalte. Es hat den Anschein, als würde dieses Thema immer noch zu wenig Beachtung finden. Manche meinen, die Rechtslage sei hier nicht eindeutig oder zumindest nicht klar genug dokumentiert. Dem ist nicht so. Allerdings fehlen auch konkrete Vorstellungen, wie mit dieser Thematik umgegangen werden kann, so dass sie nicht zum Problem wird. Der Beitrag Urheberrecht und E-Portfolios in der Lehre: ein Fallbeispiel zeigt, wie es mit dem E-Portfolio-Einsatz im Fach “Elektronische Dokumente” weiter gegangen ist und welche Konsequenzen der Dozent für seine künftige Arbeit daraus zieht.